Organisatorischer Ablauf

Vorgespräche (sog. Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorische Sitzungen)

Zunächst finden in der Regel fünf Vorgespräche statt. In diesen Gesprächen geht es darum, dass ich mir ein erstes Bild von ihren Beschwerden und Belastungen machen kann. Es erfolgt eine diagnostische Einschätzung, ob und welche psychische Erkrankung(en) bei Ihnen vorliegen, ob eine ambulante psychotherapeutische Behandlung in ihrem Fall sinnvoll und zielführend ist oder ob andere Behandlungsmaßnahmen (z.B. Klinikaufenthalt, Aufsuchen einer Beratungsstelle etc.) besser geeignet sind, um ihre Probleme zu bearbeiten. Daneben überprüfen wir beide in dieser Phase, ob „die Chemie stimmt“ und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.

Therapiephase

Sollte die Einleitung einer Therapie sinnvoll sein, kann ein Antrag auf Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen a 50 Minuten) oder Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen a 50 Minuten) bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
Weitere Behandlungsoption stellt die sogenannte „Psychotherapeutische Akutbehandlung“ dar. Diese umfasst bis zu 12 Sitzungen a 50 Minuten und ist zur akuten Krisenintervention gedacht.
Welcher Behandlungspfad in Ihrem individuellen Fall eingeschlagen wird, klären wir im Rahmen der Vorgespräche.